Sie befinden sich in einer besonderen Notlage
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not und kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und beraten Sie dementsprechend.
Bitte bringen Sie zur Beratung mit (Checkliste zum Ausdrucken)
- Mutterpass
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis
- Eigene Einkommensnachweise, ggf. auch die des Partners, wenn Sie in Haushaltsgemeinschaft leben
(z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate, Bescheid über Arbeitslosengeld, Wohngeldbescheid, Bafög, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Krankengeld, etc, ggf. auch Beleg über Eigenheimzulage)
- Mietvertrag ( Belege über Mietzahlungen, Nachweise über Mietnebenkosten wie z.B. Wasser, Heizung, Kanal, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
- Ausgaben über Hauslasten bei Eigenheim (Nachweise über Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, gebäudebezogene Versicherungsbeiträge, Müllabfuhrgebühren, Heizkosten, Straßenreinigung, Kaminkehrer)
- Fahrtkosten zur Arbeitstelle
- Kreditunterlagen
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bankinstitut, Kontonummer, Bankleitzahl
Keywords: Hilfe für Mutter und Kind, Mutter-Kind Stiftung, besondere Notlage für Schwangere, Freising