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Stiftungen

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not und kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.

 

Weitere Infos:

Zentrum Bayern Familie und Soziales: Schwangere in Not

Zentrum Bayern Familie und Soziales: Familien in Not

 

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.

 

 

Bitte bringen Sie zur Beratung mit (Checkliste zum Ausdrucken)

 

  • Mutterpass

  • Personalausweis/Reisepass

  • Aufenthaltserlaubnis

  • Eigene Einkommensnachweise, ggf. auch die des Partners, wenn Sie in Haushaltsgemeinschaft leben (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate, Bescheid über Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Wohngeldbescheid, Bafög, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Krankengeld, etc, ggf. auch Beleg über Eigenheimzulage)

  • Mietvertrag (Belege über Mietzahlungen, Nachweise über Mietnebenkosten wie z.B. Wasser, Heizung, Kanal, Müllabfuhr, Straßenreinigung)

  • Ausgaben über Hauslasten bei Eigenheim (Nachweise über Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, gebäudebezogene Versicherungsbeiträge, Müllabfuhrgebühren, Heizkosten, Straßenreinigung, Kaminkehrer)

  • Fahrtkosten zur Arbeitstelle

  • Kreditunterlagen

  • Versichertenkarte der Krankenkasse

  • Bankinstitut, Kontonummer, Bankleitzahl

 

 

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch ob eine Antragstellung möglich ist. Terminvereinbarung hier.