Stiftungen
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not und kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.
Weitere Infos:
Zentrum Bayern Familie und Soziales: Schwangere in Not
Zentrum Bayern Familie und Soziales: Familien in Not
Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.
Bitte bringen Sie zur Beratung mit (Checkliste zum Ausdrucken)
Mutterpass
Personalausweis/Reisepass
Aufenthaltserlaubnis
Eigene Einkommensnachweise, ggf. auch die des Partners, wenn Sie in Haushaltsgemeinschaft leben (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate, Bescheid über Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Wohngeldbescheid, Bafög, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Krankengeld, etc, ggf. auch Beleg über Eigenheimzulage)
Mietvertrag (Belege über Mietzahlungen, Nachweise über Mietnebenkosten wie z.B. Wasser, Heizung, Kanal, Müllabfuhr, Straßenreinigung)
Ausgaben über Hauslasten bei Eigenheim (Nachweise über Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, gebäudebezogene Versicherungsbeiträge, Müllabfuhrgebühren, Heizkosten, Straßenreinigung, Kaminkehrer)
Fahrtkosten zur Arbeitstelle
Kreditunterlagen
Versichertenkarte der Krankenkasse
Bankinstitut, Kontonummer, Bankleitzahl
Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch ob eine Antragstellung möglich ist. Terminvereinbarung hier.